Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde – was sich für Sie ändert
Auf einen Blick
- Der Mindestlohn 2027 beträgt ab dem 1. Januar 2027 14,60 € brutto pro Stunde.
- Das sind 70 Cent mehr als 2026 (13,90 €), also rund 5,04 Prozent.
- Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das etwa 2.530,67 € brutto im Monat.
- Die Minijob-Grenze steigt automatisch von 603 € auf 633 € im Monat.
- Der Betrag gilt bundesweit einheitlich – nicht nach Bundesland gestaffelt.
Der Mindestlohn 2027 steht bereits fest, und zwar verbindlich: Ab dem 1. Januar 2027 liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 14,60 € brutto je Zeitstunde. Für Sie als Beschäftigte bedeutet das mehr Brutto auf der Lohnabrechnung – wie viel genau, hängt von Ihren Wochenstunden ab. Für Arbeitgeber heißt es: Verträge, Stundenkontingente und Kalkulationen rechtzeitig prüfen.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die konkreten Monatsbeträge, was sich bei Minijobs ändert, wo die Grenzen des Anspruchs liegen und was Sie tun können, wenn weniger als der gesetzliche Satz gezahlt wird.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 genau?
Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 14,60 € brutto pro Stunde. Zum Vergleich: 2025 waren es 12,82 €, seit Januar 2026 sind es 13,90 €. Gegenüber 2025 liegt der Wert damit rund 13,88 Prozent höher.
Die Mindestlohnerhöhung 2027 geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus dem Juni 2025 zurück. Das Gremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie beratenden Mitgliedern und passt die Lohnuntergrenze turnusmäßig an. Die Bundesregierung hat diese Empfehlung mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung in geltendes Recht umgesetzt – als zweistufige Anpassung: erst 13,90 € für 2026, dann 14,60 € für 2027.
Wichtig für die Einordnung: Beim Mindestlohn 2027 handelt es sich um einen Bruttostundenlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Er gilt bundesweit einheitlich. Anders als bei Feiertagen oder manchen Tarifregelungen gibt es hier keine Unterschiede zwischen den Bundesländern – wer in Sachsen arbeitet, hat denselben Anspruch wie jemand in Hamburg.
Mindestlohn 2027 pro Monat: Tabelle für Voll- und Teilzeit
Ein Stundenlohn allein sagt wenig darüber aus, was am Monatsende auf dem Konto landet. Die folgende Tabelle rechnet den Mindestlohn 2027 deshalb auf typische Arbeitszeitmodelle um und stellt ihn dem Vorjahr gegenüber. Grundlage ist der übliche Faktor 4,333 (52 Wochen ÷ 12 Monate):
| Wochenstunden | Brutto/Monat 2026 (13,90 €) | Brutto/Monat 2027 (14,60 €) | Plus pro Monat |
| 40 Stunden | 2.409,33 € | 2.530,67 € | +121,33 € |
| 38 Stunden | 2.288,87 € | 2.404,13 € | +115,27 € |
| 35 Stunden | 2.108,17 € | 2.214,33 € | +106,17 € |
| 30 Stunden | 1.807,00 € | 1.898,00 € | +91,00 € |
| 25 Stunden | 1.505,83 € | 1.581,67 € | +75,83 € |
| 20 Stunden | 1.204,67 € | 1.265,33 € | +60,67 € |
Die Rechnung dahinter ist einfach: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,333. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden ergibt das 14,60 × 40 × 4,333 = 2.530,67 € brutto im Monat oder rund 30.368 € im Jahr.
Wer bisher genau auf der Untergrenze liegt und seine Arbeitszeit nicht verändert, verdient 2027 also gut 121 € mehr im Monat – aufs Jahr gerechnet rund 1.456 € brutto. In Teilzeit fällt der Zuwachs entsprechend kleiner aus: Bei 20 Wochenstunden sind es etwa 61 € monatlich.
Beachten Sie, dass es sich um Durchschnittswerte handelt. Der tatsächliche Monat hat mal 20, mal 23 Arbeitstage. Wer nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt wird, sieht diese Schwankung direkt auf der Abrechnung – bei einem festen Monatsgehalt wird sie dagegen ausgeglichen. Wie sich diese beiden Berechnungswege unterscheiden, erklärt unser Ratgeber zum Mindestlohn pro Monat ausführlicher.
Arbeiten Sie in Teilzeit mit 30 Wochenstunden, finden Sie im Rechner für die 30-Stunden-Woche auch die Umrechnung für abweichende Stundenmodelle. Und wenn Sie Ihren individuellen Stundenlohn prüfen möchten – etwa weil Sie ein festes Monatsgehalt beziehen und wissen wollen, ob es über der Untergrenze liegt –, hilft Ihnen der Stundenlohnrechner auf unserer Startseite weiter.
Was der Mindestlohn 2027 für Minijobs bedeutet
Hier liegt die häufigste Sorge – und meist ist sie unbegründet. Viele Minijobberinnen und Minijobber fragen sich, ob sie ab Januar 2027 weniger arbeiten dürfen, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben. Die Antwort lautet in aller Regel: nein.
Der Grund ist eine gesetzliche Kopplung. Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 SGB IV dynamisch an die Lohnuntergrenze gebunden. Die Formel lautet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3 = monatliche Minijob-Grenze
Für 2027 ergibt das: 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 € – gesetzlich aufgerundet auf 633 € im Monat. Im Jahr sind das 7.596 €. Steigt der Stundenlohn, steigt die Grenze also automatisch mit.
Praktisch heißt das: Bei 633 € und 14,60 € pro Stunde sind rund 43 Arbeitsstunden im Monat möglich, also etwa zehn Stunden pro Woche. 2026 waren es bei 603 € und 13,90 € praktisch dieselben 43 Stunden. Der Verdienst steigt, der Stundenumfang bleibt – genau das war die Absicht des Gesetzgebers.
Zwei Punkte sollten Sie trotzdem im Blick behalten:
- Die Grenze gilt für alle Minijobs zusammen. Wer bei zwei Arbeitgebern beschäftigt ist, muss die Verdienste addieren. Das wird oft übersehen.
- Wer regelmäßig darüber liegt, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob), der 2027 bei 633,01 € beginnt und bis 2.000 € reicht. Dort fallen reduzierte Sozialabgaben an – kein Beinbruch, aber der Versicherungsstatus ändert sich.
- Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt. Ein einzelner Monat darf höher liegen, solange die Jahresgrenze von 7.596 € eingehalten wird. Gelegentliche Mehrarbeit ist damit unproblematisch, dauerhafte nicht.
Ob Ihr Verdienst innerhalb der neuen Grenze bleibt, können Sie mit unserem Minijob-Rechner durchspielen.
Mindestlohn 2027 netto: Bleibt auch mehr übrig?
Ja – aber weniger, als die 70 Cent vermuten lassen. Vom Bruttolohn gehen Sozialversicherungsbeiträge und, je nach Steuerklasse und Freibeträgen, Lohnsteuer ab.
An dieser Stelle eine ehrliche Einschränkung: Ein exakter Nettobetrag für 2027 lässt sich derzeit nicht seriös berechnen. Grundfreibetrag, Beitragssätze und der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für 2027 stehen noch nicht abschließend fest. Diskutiert werden unter anderem Erhöhungen bei der Kranken- und der Pflegeversicherung. Wer Ihnen heute eine Nettozahl für 2027 auf den Cent genau nennt, rechnet mit Annahmen.
Was Sie aber schon jetzt tun können: Rechnen Sie mit den aktuellen Werten und dem neuen Bruttolohn, um eine Orientierung zu bekommen. Das liefert Ihnen eine belastbare Größenordnung, auch wenn der Cent-Betrag später leicht abweicht. Sobald die Rechengrößen für 2027 offiziell veröffentlicht sind, aktualisieren wir die Werte hier.
Eines gilt unabhängig davon: Für die Einhaltung des Mindestlohns 2027 zählt ausschließlich das Brutto. Ein niedriges Netto begründet keinen zusätzlichen Anspruch.
Für wen gilt der Mindestlohn 2027 – und für wen nicht?
Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob beschäftigt sind. § 22 MiLoG nennt allerdings Ausnahmen. Nicht erfasst sind unter anderem:
- Auszubildende, für die stattdessen die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz gilt
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
- Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung sowie freiwillige Orientierungspraktika bis zu drei Monaten
- ehrenamtlich Tätige
Selbstständige fallen ebenfalls nicht unter das MiLoG – für sie gibt es keine gesetzliche Honoraruntergrenze. Wer freiberuflich arbeitet und wissen möchte, welcher Stundensatz die eigenen Kosten wirklich deckt, findet im Ratgeber für Selbstständige die passende Kalkulationsgrundlage.
Höhere Branchenmindestlöhne gehen vor
Die gesetzliche Lohnuntergrenze ist eine Untergrenze, kein Regelsatz. In etlichen Branchen gelten über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindliche Tarifverträge mit höheren Sätzen – etwa im Gebäudereiniger-Handwerk, in der Pflege, im Elektrohandwerk oder im Bauhauptgewerbe.
Liegt ein solcher Branchenmindestlohn über 14,60 €, hat er Vorrang. Ein pauschaler Blick auf den gesetzlichen Wert reicht deshalb nicht aus. Prüfen Sie im Zweifel, ob für Ihre Branche ein eigener Tarifvertrag greift.
Dasselbe gilt umgekehrt für Arbeitgeber: Wer die Personalkosten für 2027 kalkuliert, sollte neben dem Bruttolohn auch die Lohnnebenkosten einbeziehen. Hinzu kommt ein Effekt, den viele Betriebe unterschätzen – steigt die Untergrenze, geraten auch die Löhne knapp darüber unter Druck, weil der Abstand zu gelernten Fachkräften schrumpft. Wie sich die Gesamtkosten einer Stelle zusammensetzen, zeigt unser Überblick für Arbeitgeber.
Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 14,60 €? Das können Sie tun
Der Anspruch auf den Mindestlohn 2027 ist zwingend. Er lässt sich nicht durch Arbeitsvertrag unterschreiten, und ein Verzicht ist nach § 3 MiLoG unwirksam. Auch tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen, die Ansprüche sonst nach wenigen Monaten verfallen lassen, greifen hier nicht.
Konkret bedeutet das: Zu wenig gezahlter Lohn kann in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend nachgefordert werden. Der Anspruch verjährt nach der regelmäßigen Frist des BGB – nicht nach der Frist im Arbeitsvertrag.
So gehen Sie vor:
- Stundenlohn ermitteln. Teilen Sie Ihren Bruttomonatslohn durch die tatsächlich geleisteten Stunden. Liegt das Ergebnis 2027 unter 14,60 €, besteht ein Anspruch. Die Rechenschritte erklärt der Ratgeber zur Stundenlohn-Formel.
- Arbeitszeiten dokumentieren. Notieren Sie Beginn, Ende und Pausen. Arbeitgeber sind bei geringfügig Beschäftigten und in bestimmten Branchen nach § 17 MiLoG ohnehin zur Aufzeichnung verpflichtet und müssen diese zwei Jahre aufbewahren.
- Schriftlich nachfordern. Ein sachliches Schreiben mit Berechnung und Frist ist der übliche erste Schritt.
- Kontrollstellen einschalten. Zuständig ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Bei arbeitsrechtlichen Fragen beraten Gewerkschaften ihre Mitglieder, ansonsten hilft anwaltliche Beratung weiter.
Für Arbeitgeber ist die andere Seite dieser Medaille unangenehm: Bei Verstößen drohen Nachzahlungen an die Sozialversicherung – und zwar für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen – sowie empfindliche Bußgelder.
Vom Mindestlohn 2015 zum Mindestlohn 2027: die Entwicklung
| Zeitpunkt | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Grenze pro Monat |
| Januar 2015 | 8,50 € | 450 € |
| Oktober 2022 | 12,00 € | 520 € |
| Januar 2024 | 12,41 € | 538 € |
| Januar 2025 | 12,82 € | 556 € |
| Januar 2026 | 13,90 € | 603 € |
| Januar 2027 | 14,60 € | 633 € |
Gut zu erkennen: Seit der Reform von 2022 laufen beide Werte parallel, und der Mindestlohn 2027 setzt diese Linie fort. Wer die Entwicklung der Minijob-Grenze verstehen will, muss die Lohnuntergrenze kennen – die eine folgt der anderen über eine feste Formel.
Häufige Fragen zum Mindestlohn 2027
Ab wann gilt der Mindestlohn 2027?
Ab dem 1. Januar 2027. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten weiterhin 13,90 € pro Stunde.
Wie viel sind 14,60 € pro Stunde im Monat?
Bei 40 Wochenstunden rund 2.530,67 € brutto, bei 30 Stunden 1.898,00 € und bei 20 Stunden 1.265,33 € brutto. Für andere Stundenzahlen nutzen Sie den Monatslohn-Rechner.
Muss ich als Minijobber ab 2027 weniger arbeiten?
In der Regel nicht. Die Verdienstgrenze steigt zeitgleich auf 633 €, sodass weiterhin rund 43 Stunden im Monat möglich sind.
Gilt der Mindestlohn auch für Azubis und Praktikanten?
Für Auszubildende gilt die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Pflichtpraktika und Orientierungspraktika bis zu drei Monaten sind nach § 22 MiLoG ausgenommen.
Ist der Mindestlohn in jedem Bundesland gleich hoch?
Ja, der gesetzliche Satz gilt bundesweit einheitlich. Unterschiede entstehen nur durch höhere Branchen- oder Tariflöhne.
Wie viel netto bleibt von 14,60 € pro Stunde?
Das hängt von der Steuerklasse, der Krankenkasse, den Kinderfreibeträgen und der Kirchensteuer ab. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und die Rechengrößen für 2027 sind noch nicht endgültig festgelegt.
Steigt der Mindestlohn nach 2027 weiter?
Über die nächste Stufe entscheidet die Mindestlohnkommission voraussichtlich 2027 für die Folgejahre. Ein Beschluss liegt bislang nicht vor.
Kurz zusammengefasst
Der Mindestlohn 2027 liegt ab Januar bei 14,60 € brutto pro Stunde – in Vollzeit rund 2.530 € im Monat, im Minijob bis zu 633 € bei etwa 43 Stunden. Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, lohnt sich ein Blick auf die Dezember-Abrechnung 2026 und die erste Abrechnung im Januar 2027: Ein Arbeitsvertrag mit festem Stundensatz wird nicht automatisch angepasst, der gesetzliche Anspruch besteht trotzdem. Rechnen Sie einmal nach – und fragen Sie nach, wenn die Zahl nicht stimmt.
Quellen und weiterführende Informationen
