Mindestlohn pro Monat 2026: So viel verdienen Sie
Berechnen Sie Ihren Mindestlohn pro Monat 2026
Viele Arbeitnehmer kennen zwar den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde, wissen aber nicht, wie viel das am Monatsende brutto entspricht – vor allem bei Teilzeit, wechselnden Wochenstunden oder Überstunden. Das führt schnell zu Unsicherheit bei der Bezahlung und erschwert die Planung der monatlichen Ausgaben.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was das für Ihre Wochenstunden pro Monat bedeutet – oder Sie rechnen es mit einer einfachen Formel selbst nach. Wenn Sie Ihren genauen Betrag ermitteln möchten, hilft Ihnen unser Monatslohn-Rechner dabei, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie jeden Monat den korrekten Lohn erhalten.
Wie hoch ist der Mindestlohn pro Monat im Jahr 2026?
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche liegt der Bruttoverdienst mit Mindestlohn 2026 bei rund 2.409 € brutto im Monat.
Die Berechnung dahinter ist einfach: Ein Monat hat im Durchschnitt 4,333 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate). Der Monatslohn ergibt sich also aus:
Mindestlohn/Stunde × Wochenstunden × 4,333
Hier die wichtigsten Wochenmodelle im Überblick (13,90 € brutto/Stunde):
| Wochenstunden | Monatliche Arbeitsstunden (× 4,333) | Mindestlohn pro Monat (brutto) |
| 40 Std. (Vollzeit) | ~173,3 Std. | ~2.409 € |
| 38 Std. | ~164,7 Std. | ~2.289 € |
| 35 Std. | ~151,7 Std. | ~2.108 € |
| 30 Std. | ~130,0 Std. | ~1.807 € |
| 20 Std. (Teilzeit) | ~86,7 Std. | ~1.205 € |
| Minijob (max.) | ~43 Std. | bis 603 € |
Wenn Sie in Teilzeit mit einer festen Stundenzahl arbeiten, lohnt sich auch ein Blick auf unseren Ratgeber zur 30-Stunden-Woche, der die Berechnung für dieses beliebte Modell im Detail zeigt.
Hinweis: Dies sind Bruttobeträge vor Abzügen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenkasse, Kirchensteuer und Bundesland ab.
Was ist der Mindestlohn pro Monat?
Der monatliche Mindestlohn ist der niedrigste Bruttobetrag, den ein Arbeitgeber einem Beschäftigten für einen vollen Monat gesetzlich zahlen darf. Er leitet sich direkt aus dem gesetzlichen Stundenmindestlohn ab und soll ein Grundeinkommen für lebensnotwendige Ausgaben wie Wohnen, Lebensmittel und Mobilität sichern. Zugleich trägt er zur Armutsbekämpfung bei und stellt sicher, dass Arbeitnehmer fair für ihre Arbeit entlohnt werden.
In Deutschland gilt seit 2015 ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn (Mindestlohngesetz, MiLoG). Anders als in manchen anderen Ländern ist er bundesweit gleich – er variiert also nicht von Bundesland zu Bundesland. Ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen: Der Mindestlohn beträgt 2026 überall 13,90 € pro Stunde.
Branchenmindestlöhne
In einigen Wirtschaftszweigen gelten tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen – zum Beispiel im Bau, in der Pflege oder im Gebäudereiniger-Handwerk. Diese werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt. Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei immer die absolute Untergrenze, die niemand unterschreiten darf.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Eine häufige Frage von Arbeitnehmern lautet: „Ist der Mindestlohn brutto oder netto?“ Die Antwort: Der gesetzliche Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag – also der Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die 13,90 € pro Stunde bzw. rund 2.409 € pro Monat (Vollzeit) sind Bruttowerte.
Vom Bruttolohn werden anschließend abgezogen:
- Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse)
- ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 %)
- Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
Wie viel netto übrig bleibt, ist individuell verschieden. Bei Vollzeit-Mindestlohn (ca. 2.409 € brutto) bleiben in Steuerklasse I meist rund 1.850 € bis 1.950 € netto übrig – mit Kindern entsprechend mehr. Ihren persönlichen Nettolohn können Sie direkt mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Wie Sie den Bruttolohn aus dem Stundenlohn berechnen, zeigen wir Schritt für Schritt in einem eigenen Ratgeber
So berechnen Sie Ihren Mindestlohn pro Monat
So ermitteln Sie Ihren Mindestlohn pro Monat in wenigen Schritten:
1. Stundenlohn festlegen Nutzen Sie den Mindestlohn pro Stunde. Für 2026 sind das 13,90 €. Wenn Sie mehr als den Mindestlohn verdienen, rechnen Sie mit Ihrem tatsächlichen Stundenlohn.
2. Wochenstunden bestimmen Legen Sie fest, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten (z. B. 40 Stunden bei Vollzeit oder 20 Stunden bei Teilzeit).
3. Zeitraum wählen Entscheiden Sie, ob Sie den Verdienst pro Woche, pro Monat oder pro Jahr berechnen möchten.
4. Ergebnis ablesen Setzen Sie die Werte in die Formel ein – oder lassen Sie den Rechner die Aufschlüsselung Ihres Bruttoverdienstes automatisch anzeigen.
5. Überstunden berücksichtigen: Rechnen Sie geleistete Überstunden separat hinzu. In vielen Betrieben werden Überstunden mit einem Zuschlag vergütet (z. B. dem 1,5-fachen Stundenlohn), sofern dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.
Formel zur manuellen Berechnung
Wenn Sie lieber selbst rechnen möchten, nutzen Sie diese Formeln:
Wochenlohn: Stundenlohn × Wochenstunden
Monatslohn: Stundenlohn × Wochenstunden × 4,333
Beispiel (Vollzeit, Mindestlohn 2026): 13,90 € × 40 Stunden × 4,333 Wochen = ~2.409 € brutto pro Monat
Die Zahl 4,333 ist die durchschnittliche Anzahl der Wochen pro Monat (52 Wochen ÷ 12 Monate). Eine ausführliche Erklärung mit weiteren Rechenbeispielen finden Sie in unserem Ratgeber zur Stundenlohn-Formel.
Warum ist die Berechnung des Mindestlohns wichtig?
Zu wissen, wie viel Mindestlohn pro Monat zusteht, hilft sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.
Für Arbeitnehmer
- Sie können prüfen, ob Ihr Lohn mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht und Sie fair bezahlt werden. Das schützt vor Unterbezahlung.
- Sie erhalten Klarheit über Ihren monatlichen Bruttoverdienst und können Ihre Finanzen besser planen.
- Sie sehen auf einen Blick, wie sich Teilzeit oder zusätzliche Stunden auf Ihr Monatseinkommen auswirken.
Für Arbeitgeber
- Sie stellen sicher, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn einhalten und nicht gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.
- Durch korrekte Lohnabrechnungen vermeiden Sie Bußgelder und rechtliche Probleme wegen Nichteinhaltung.
- Die Berechnung von Löhnen, Teilzeitmodellen und Überstunden wird deutlich einfacher und schneller.
Faktoren, die Ihren Mindestlohn pro Monat beeinflussen
Auch wenn der Stundensatz bundesweit gleich ist, variiert der Monatsbetrag je nach Ihrer persönlichen Situation. Die wichtigsten Faktoren:
1. Wochenstunden: Der wichtigste Faktor. Vollzeit (40 Std.) ergibt einen deutlich höheren Monatslohn als Teilzeit (20–30 Std.).
2. Überstunden: Zusätzliche Stunden erhöhen den Monatsverdienst. Ob und in welcher Höhe es einen Zuschlag gibt, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
3. Vollzeit oder Teilzeit: Teilzeitbeschäftigte werden anteilig nach ihren Wochenstunden bezahlt – der Stundensatz bleibt aber identisch mit dem von Vollzeitkräften.
4. Minijob-Grenze: Bei einem Minijob gilt 2026 eine Verdienstgrenze von 603 € pro Monat. Auch hier müssen mindestens 13,90 € pro Stunde gezahlt werden, was etwa 43 Arbeitsstunden im Monat entspricht.
5. Branchenmindestlohn: In einigen Branchen (z. B. Bau, Pflege) gelten höhere tarifliche Mindestlöhne, die Ihren Monatsverdienst erhöhen können.
6. Boni und Zuschläge: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sowie Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge erhöhen den Bruttoverdienst zusätzlich.
Minijob und Midijob: die wichtigsten Grenzen 2026
Da die Verdienstgrenze für Minijobs seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, hat die Erhöhung auf 13,90 € auch hier direkte Auswirkungen:
- Minijob-Grenze 2026: 603 € pro Monat (bzw. 7.236 € pro Jahr). Bei Mindestlohn entspricht das etwa 43 Stunden im Monat.
- Midijob / Übergangsbereich 2026: Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € pro Monat. Hier gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge nach der Gleitzonen-Formel.
- Ausblick 2027: Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 € steigt die Minijob-Grenze voraussichtlich auf 633 € pro Monat.
Wer 2025 knapp über der alten Grenze (556,01–603 €) lag, sollte aufpassen: Bleibt der Verdienst 2026 unter 603 €, wechselt die Beschäftigung automatisch in einen Minijob und ist nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Speziell für geringfügige Beschäftigung finden Sie weitere Details auf unserer Minijob-Seite.
Mindestlohn-Entwicklung: 2025 bis 2027
Deutschland passt den Mindestlohn regelmäßig an die Lebenshaltungskosten an. Die aktuelle Entwicklung:
| Jahr | Mindestlohn pro Stunde | Monatslohn (Vollzeit, ~40 Std.) |
| 2025 | 12,82 € | ~2.222 € brutto |
| 2026 | 13,90 € | ~2.409 € brutto |
| 2027 | 14,60 € | ~2.530 € brutto |
Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet die Erhöhung 2026 rund 190 € mehr brutto pro Monat im Vergleich zu 2025. Die weitere Anhebung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 wurde von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Was die Erhöhung konkret für Vollzeit, Teilzeit und Minijob bedeutet, lesen Sie im Ratgeber zur Mindestlohn-Erhöhung 2027.
FAQs zum Mindestlohn pro Monat
Wie hoch ist der Mindestlohn pro Monat im Jahr 2026?
Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden liegt der Mindestlohn 2026 bei rund 2.409 € brutto im Monat (13,90 € × 40 × 4,333).
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag, also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse und weiteren Faktoren ab.
Gilt der Mindestlohn in allen Bundesländern gleich?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn ist bundesweit einheitlich und beträgt 2026 überall 13,90 € pro Stunde – unabhängig vom Bundesland.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja, voll und ganz. Auch im Minijob müssen mindestens 13,90 € pro Stunde gezahlt werden. Bei der Verdienstgrenze von 603 € entspricht das etwa 43 Stunden pro Monat.
Steigt der Mindestlohn 2027?
Ja, zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde.
Wie berechne ich meinen Teilzeit-Mindestlohn?
Multiplizieren Sie Ihren Stundenlohn mit Ihren Wochenstunden und dem Faktor 4,333. Bei 20 Stunden pro Woche ergibt sich: 13,90 € × 20 × 4,333 = rund 1.205 € brutto pro Monat. Die genauen Werte für alle gängigen Wochenstunden finden Sie in der Tabelle oben.
